dinngs.de • ezdishop24 • teramedia • Letzte Aktualisierung: 09.03.2026 20:39
Vor dem Insolvenzantrag MUSS ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit allen Gläubigern unternommen werden. Scheitert dieser, ist eine Bescheinigung über das Scheitern erforderlich (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO).
| Gläubiger | Kategorie | Status |
|---|---|---|
| dittmer vermietungen | Mietrecht | offen |
| CreditConnect GmbH / Astras Veritas | Darlehen | kritisch |
| eBay GmbH | Plattformgebühren | eskaliert |
| Deutsche Post AG | Versandkosten | pruefen |
| UPS | Versandkosten | offen |
Insolvenzberater / Rechtsanwalt für Insolvenzrecht beauftragen. Steuerliche Konsequenzen klären.
Vollständiges Gläubiger- und Vermögensverzeichnis erstellen. Alle Bankkonten prüfen. P-Konto beantragen.
Außergerichtlichen Einigungsversuch starten. Alle Gläubiger anschreiben. Vergleichsangebot vorbereiten.